VBE aktuell 25/16: Verbesserte Schulleitungszeit an Förderschulen mit Dependancen in Aussicht
Am 02.12.2015 hatte der VBE die Ministerin angeschrieben und auf die Benachteiligung der Förderschulleitungen an Systemen mit Dependancen gegenüber anderen Schulformen hingewiesen.
Der Staatssekretär hatte auf unser Schreiben im Januar geantwortet und erklärt, dass er den Argumenten des VBE folgen könne und „die Möglichkeiten für die von Ihnen angeregte Erweiterung des § 5 Abs. 3 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG zugunsten der Förderschulen wohlwollend prüfen“ wolle (siehe VBE Aktuell 06/16).
Inzwischen haben wir erfahren, dass eine Änderung des § 5 Abs. 3 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG vorliegt und im Mai im Schulausschuss beraten wird. Das MSW schließt sich dabei den Argumenten des VBE an und begründet wie folgt:
„Anders als bei Grundschulen und weiterführenden Schulen sah § 5 für Förderschulen mit Teilstandorten bisher keine zusätzliche Leitungszeit vor.
Seit Inkrafttreten der Mindestgrößenverordnung (2013) schließen sich aber vermehrt auch Förderschulen zu Schulverbünden mit mehreren Teilstandorten zusammen. Die Arbeitsbelastung für deren Schulleitungen liegt insbesondere aufgrund der erhöhten Personalverantwortung (u.a. auch für abgeordnete Lehrkräfte), der räumlichen Trennung, des gestiegenen Abstimmungsbedarfs sowie der größeren Anzahl von Konferenzen deutlich höher als an einer Förderschule ohne Teilstandorte.
Aufgrund dessen ist es geboten, auch Schulleitungen von Förderschulen mit Teilstandorten an der Regelung zur zusätzlichen Leitungszeit für Schulen mit Dependancen partizipieren zu lassen.
Die erforderlichen Entlastungsstunden können mit den im Haushalt 2016 für den Grundbedarf vorgesehenen Lehrerstellen abgedeckt werden."
Wenn der Schulausschuss des Landtages zustimmt, wäre durch die Initiative des VBE zumindest diese Ungerechtigkeit geheilt.