VBE aktuell 06/16: Schulleitungszeit an Förderschulen mit Dependancen
Die Antwort des Staatssekretärs auf unser Schreiben vom 02.12.15 gebe ich Ihnen hiermit auszugsweise zur Kenntnis.
„Sehr geehrter Herr Beckmann,
im Namen von Frau Ministerin Löhrmann danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 2. Dezember 2015.
Sie weisen darauf hin, dass seit lnkrafttreten der Mindestgrö-ßenverordnung im Jahr 2013 zahlreiche Förderschulen schließen und teilweise zu Schulverbünden mit mehreren Teilstandorten zusammengelegt würden.
Den zusätzlichen Arbeitsbelastungen der Leitungsmitglieder stün-de aber keine Erhöhung der Leitungszeit gegenüber so wie dies für Grundschulverbünde und weiterführende Schulen in § 5 Abs. 2 und 3 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG vorgesehen sei.
Ihre rechtliche Wertung, dass die Regelung in § 5 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG keine Erhöhung der Leitungszeit für Förder-schulen mit Teilstandorten vorsehe, ist zutreffend.
(...)
Ich teile aber Ihre Einschätzung, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung der Schulstruktur im Förderschulbereich es nicht gerechtfertigt wäre, Förderschulen mit Teilstandorten zu benachteiligen.
(…) Aufgrund dessen sage ich Ihnen zu, die Möglichkeiten für die von Ihnen angeregte Erweiterung des § 5 Abs. 3 VO zu § 93 Abs. 2 SchuiG zugunsten der Förderschulen wohlwollend zu prüfen. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber treffen kann, inwieweit und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung dieses Vorhabens erreichbar sein wird.(...)"
Der VBE wird in der Sache am Ball bleiben.